Selbstzahler

 

Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.

 

Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 134.07 Euro.

 

Hinweis: Die Kosten für eine Psychotherapie, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurde, können laut §33 EStG als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ von der Steuer abgesetzt werden.