Private Krankenversicherung 

 

In der Regel umfasst eine Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung 50 Sitzungen pro Jahr. Die Anzahl der Sitzungen kann je nach Tarif aber auf 20-25 Sitzungen pro Jahr begrenzt sein. In einigen Tarifen ist es auch ohne Rücksprache mit der PKV möglich nach den ersten Probesitzungen ein bestimmtes Kontingent an Stunden in Anspruch nehmen zu können. 

Bitte klären Sie deshalb bereits vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind (Anzahl der Sitzungen, Honorarhöhe) und ab welchem Kontingent eine Leistungszusage Ihrer PKV notwendig ist (z.B. durch Bericht an den Gutachter).