Gesetzliche Krankenversicherung

 

Die Kosten einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über Möglichkeiten und Bedingungen für ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren.

 

Weitere Patienten-Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier: 

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DPtV-Faltblatt_Kostenerstattung.pdf
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