Beihilfe
Die Beihilfe ist eine eigenständige Kranken- und Pflegefürsorge für Beamte, Berufsrichter und Soldaten sowie deren Familien, niedergelegt für Bundesbedienstete in der Bundesbeihilfeverordnung, im Übrigen in den Beihilfeverordnungen der Länder für die Länderbediensteten. Sie ist neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung das dritte große Krankenversorgungssystem in Deutschland. Beihilfeberechtigt sind Beamte sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörige.
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen nach ordnungsgemäßer Antragstellung in den meisten Fällen ohne Probleme ganz oder zumindest weitgehend erstattet. In der Regel erstatten die Beihilfestellen bis zum Schwellenwert des 2,3-fachen GOP Satzes.
Wie bei privat Versicherten kann es auch hier in manchen Fällen zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Genauere Informationen zur Beihilfe finden Sie hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/psychotherapie.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Privatpraxis für Psychotherapie
M.Sc. Psych. Jessica Baumgartner
Allg. Psychotherapie
Schwerpunkt Verhaltenstherapie
Mama Mental Balance
Psy-RENA